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Das ist uns wichtig!
Wir bei Logeno® arbeiten mit einem Bestellsystem, was bedeutet, dass die Zeit für einen mit Ihnen vereinbarten Behandlungstermin für Sie freigehalten und somit fest eingeplant wird. Dies ist der gravierende Unterschied zu Wartezimmer-Praxen, in denen kurzfristig nicht wahrgenommene Behandlungstermine mit wartenden Ersatzklienten kompensiert werden können. Bei kurzfristig ausgefallenen Terminen besteht für uns keine Möglichkeit ein Einkommen zu erwirtschaften, was einen tatsächlichen Einkommensverlust bedeutet.
Der Gesetzgeber gestattet es daher, bei einem von Gründen unabhängigem Fernbleiben von Ihrer Seite zu einem vereinbarten Behandlungstermin, Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung in Rechnung zu stellen, gleichgültig ob eine vorherige Terminabsage erfolgte oder nicht.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt persönlich oder telefonisch absagen. Absagen per eMail werden nicht akzeptiert! Von unserer Seite wird garantiert, dass rund um die Uhr ein Anrufbeantworter eingeschaltet ist. Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei kurzfristigen Terminabsagen, unentschuldigtem Fernbleiben, sowie bei fehlender Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung eine Rechnungsstellung erfolgen kann.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, falls Sie während einer Behandlung die Krankenkasse wechseln. Sie laufen sonst Gefahr, Behandlungen selbst bezahlen zu müssen. Dies gilt auch bei Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer.
Bei fortlaufender Therapie besorgen Sie bitte rechtzeitig eine neue Verordnung (Rezept), sodass die Therapie nicht unterbrochen werden muss. Umfassende telefonische Beratungen, sowie die Erstellung von ausführlichen logopädischen Berichten, werden wie Behandlungseinheiten abgerechnet.
Achten Sie bitte darauf, ob Ihre Krankenkasse auf eine Genehmigung besteht, falls Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt bekommen haben. Ob Ihre Krankenkasse auf eine Genehmigung besteht oder darauf verzichtet, erfahren Sie hier: Genehmigungspflicht bei Krankenkassen
Zu einer effektiven Behandlung gehören auch Rücksprachen mit anderen Institutionen. Hierfür bitten wir Sie um die Entbindung der Schweigepflicht gegenüber den behandelnden Ärzten, Schulen, Kindergärten und anderen therapeutischen sowie medizinischen Einrichtungen.
Im Rahmen der Behandlung von Kindern, weisen wir Sie darauf hin, dass die Aufsichtspflicht für Ihre/n Tochter/Sohn nur für den vereinbarten Terminzeitraum gilt. Sollten sie die Räumlichkeiten während der Therapie Ihres Kindes verlassen, seien Sie bitte vor Ende der Sitzung zurück. So können auch die nachfolgenden Therapien pünktlich beginnen.
Weiterhin ist die unterstützende Mitarbeit von Ihnen als Eltern für den Therapieverlauf von entscheidender Bedeutung. Während einer logopädischen Therapie kann es somit vorkommen, dass eine Elternberatung mit beiden Eltern erforderlich ist.
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